Seminar-Nr.: BEM1


Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil I

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) muss gem. § 167 Abs 2 SGB IX in jedem Betrieb eingeführt werden, um die Arbeitsplätze länger erkrankter Kollegen/innen zu sichern. Dazu benötigen Betriebsräte und Schwerbehindertenvertreter ein vielseitiges rechtliches Wissen, praktische Tipps sowie kommunikative Fähigkeiten. Für ein erfolgreiches BEM gilt es zudem, dieses Wissen kontinuierlich zu vertiefen und auf den jeweils neuesten Stand zu bringen, zumal kein BEM-Fall sich gleicht und es laufend neue Rechtsprechung zu den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes BEM gibt.

Diese Schulung ist für alle gedacht, die erstmals ein BEM im Betrieb einführen und sich grundlegend zu diesem Thema informieren wollen. Wir erklären Ihnen die rechtlichen Grundlagen über Zielsetzung bis hin zu den Beteiligungsrechten rund um das BEM, anhand von Praxis- Beispiele/ Übungen sowie Mustervorschläge. Sie erfahren, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung eines BEM-Verfahrens wirklich ankommt. 


Inhalte in Stichworten:


Rechtliche Grundlagen BEM

Abgrenzung zur (stufenweisen) Wiedereingliederung

BEM als systematischer, ergebnisoffener Suchprozess

Personenkreis

Zielsetzung

Grundsatz der Freiwilligkeit

Beteiligung Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Rententräger, Integrationsamt

Praxisübungen

Betriebsvereinbarung BEM

Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung

Inhalt und Grenzen

Integrationsteams

Datenschutz & BEM-Verfahren

BEM Akte

Praxisbeispiele und Mustervorschläge

Schulungsdauer: 3 Tage

Seminarzeiten: 09:00 bis 16:00 Uhr