Seminar-Nr.: GS14

 

Häufig werden in Betrieben durch handelsrechtliche Umstrukturierungen, wie z. B. Betriebsverkauf, Betriebsteileverkauf, Splitting/Fusion, Änderungen der wirtschaftlichen Ausrichtung vorgenommen, welche mit Konsequenzen für die Belegschaft verbunden sind, da sich die Arbeitsbedingungen, wie Arbeitsabläufe erheblich verändern können, bis hin zu Kündigungen von Arbeitsverhältnissen. In diesen Umstrukturierungsprozessen der Betriebsänderung bestehen für den Betriebsrat verschiedene Handlungsmechanismen, um seine Beteiligungsrechte wahrzunehmen. In diesem Seminar werden die Mechanismen von Betriebsänderungen, der Erstellung eines Interessenausgleiches bis hin zur Aufstellung von Sozialplänen erläutert.

 

Die Seminarinhalte in Stichworten:

 

  • Definition der Betriebsänderungen
  • Die einzelnen Voraussetzungen der Betriebsveränderung nach § 111 BetrVG
  • Die Bedeutung für die Betriebsratsarbeit
  • Erzwingbarer Sozialplan
  • Interessensausgleichsverhandlungen
  • Missachtung der Informations-, Beratungs-, und Verhandlungsrechte durch den Arbeitgeber
  • Reaktion durch den Betriebsrat
  • Gibt es ein Unterlassungsanspruch?
  • Sonstige Mitbestimmungsrechte
  • Bedeutung für die Beschäftigten
  • Rechtsmöglichkeiten der betroffenen Mitarbeiter
  • Die Beteiligungsrechte im Einzelnen
  • Wirtschaftsausschuss
  • Betriebe mit Wirtschaftsausschuss
  • Betriebe ohne Wirtschaftsausschuss
  • Interessensausgleich
  • Rechtslage bezüglich des Sozialplans
  • Sozialplan was ist das?
  • Erzwingbares Mitbestimmungsrecht
  • Wirkung des Sozialplans
  • Speerwirkung von Tarifverträgen
  • Ansprüche der Arbeitnehmer aus den Sozialplanleistungen
  • Die Einigungsstelle § 112 Abs. 5 BetrVG

 

Dauer

1 Tag

Seminarzeiten

09:00 Uhr  bis 16:00 Uhr