Seminar-Nr. WA 1

 

>> Rechtsstellung und Organisation der Wirtschaftsausschussarbeit <<

 

Zielsetzung:

Unternehmen mit mehr als einhundert ständig Beschäftigten haben einen Wirtschaftsausschuss zu bilden. Dieser hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten und den Betriebsrat zu unterrichten.

Mit dem Wirtschaftsausschuss hat der Betriebsrat die Möglichkeit zur Information und Unterrichtung durch den Arbeitgeber, um dann in eigener Zuständigkeit zu erkennen, bei welchen Themen, welche Beteiligungs- und ggf. Mitbestimmungsrechtes zu welchem Zeitpunkt sich ergeben, um Interessen der Belegschaft zu vertreten.

Um diese wichtige Möglichkeit kompetent zu nutzen, benötigen die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses entsprechende Qualifizierungen, die in der Kombination von Recht und Praxis, Theorie und Erfahrungswissen erfolgt.

 

Seminarinhalte:

-Rechtsstellung und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses

-Inhalte und Umfang der Informations- und Unterrichtungsrechte

-Zeitpunkt und Vollständigkeit der Informationen und Unterrichtungen

-Information des Betriebsrates

-Bestellung und Zusammensetzung Wirtschaftsausschuss

-Kosten, Amtszeit und Schutz des Wirtschaftsausschusses

-Organisation der Wirtschaftsausschussarbeit

-Sitzungen des Wirtschaftsausschusses

-Zusammenarbeit mit dem Unternehmer

-Beilegung von Meinungsverschiedenheiten, Einigungsstelle

-Unterrichtung der Arbeitnehmer

-Hinweise zur einschlägigen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte

-Praxishinweise zur Planung der Wirtschaftsausschussarbeit

 

 

Schulungsdauer:         5 Tage

Seminarzeiten:            Montag bis Donnerstag           09:00 bis 17:00 Uhr

                                    Freitag                                     09:00 bis 13:00 Uhr