Seminargebühren - Kostenübernahme durch den Arbeitgeber für Betriebs- und

Personalräte, Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) sowie Schwerbehinderten-

vertretung

Bei den Grundlagenseminaren handelt es sich um Fortbildungsveranstaltungen für Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) sowie Betriebs-/Personalräte. Hier werden für die Interessenvertretung notwendige Kenntnisse vermittelt, ohne dass es näherer Darlegung bedarf. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebs-Personalratsmitglied vertreten (BAG 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Wenn das jeweilige Gremium einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Teilnahmegebühr. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht. Ein Formblatt zur Kostenübernahmeerklärung durch den Arbeitgeber wird mit der Einladung zugestellt. Die Höhe der Seminargebühren ist auf der Seite des jeweiligen Seminars zu entnehmen.  Preisabweichungen/-änderungen behalten wir uns vor.

 

Tagungspauschale

Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren berechnen wir Kosten für Verpflegung und Raum-/Technikmiete. Die Preise liegen je nach Tagungsstätte z. Z. zwischen ca. 45,00 EUR und 75,00 EUR pro Person/Tag, zzgl. MwSt.

Fahrtkosten und Spesen

Betriebs-/Personalräte, Schwerbehindertenvertreter und andere Teilnehmerinnen  und Teilnehmer, die Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit dem Arbeitgeber ab. ASR tritt nicht in Vorlage.

Rücktritts- und Stornogebühren  Anmeldungen sind verbindlich! Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Einladung und die Rechnung. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu zahlen. Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist durch schriftliche Erklärung möglich.

Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist kostenlos.

Vom 28. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 150 € erhoben.

Bei Absage innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn oder bei Nichtanreise wird der Gesamtbetrag fällig.

Bei verbindlicher Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch ASR werden bereits entrichtete Gebühren und Tagungspauschalen in voller Höhe zurück erstattet.

Veranstalter und Gerichtsstand

Veranstalter bzw. Vertragspartner ist ASR

Gerichtsstand ist 26721 EmdenProbleme mit dem Arbeitgeber wegen eines Seminarbesuches?

 

Wir helfen gerne weiter. 

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