Seminar-Nr.: AS4

»Handlungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen«

Ungefähr ein Drittel aller Arbeitnehmer/-innen ist befristet oder in Teilzeit beschäftigt. Sie sind mit besonderen Problemen wie z.B. Lage der Arbeitszeit, Einbindung in den Betrieb, Aufstiegschancen und Fragen der Entlohnung konfrontiert. Der Betriebsrat hat auch diese Beschäftigten mit ihren speziellen Fragestellungen entsprechend zu vertreten und benötigt dazu vertiefte Kenntnisse im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) und seiner Anwendung in der betrieblichen Praxis. Sie lernen die rechtlichen Grundlagen sowie die Beteiligungs- und Handlungs-Möglichkeiten des Betriebsrats kennen, die bei befristeten Arbeitsverträgen und Teilzeitarbeit bestehen. Sie können die aktuelle Rechtsprechung zum Teilzeit- und Befristungsgesetz anwenden und auf dieser Grundlage das Gesetz in die betriebliche Praxis umsetzen. Dadurch können Sie die betroffenen KollegInnen bei der Wahrung ihrer Interessen sach- und fachgerecht unterstützen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

 

  • Grundlagen der Teilzeitarbeit
  • Befristete Arbeitsverträge
  • Befristung mit und ohne Sachgrund
  • Unwirksamkeit der Befristung
  • Beteiligungsrechte bei befristeten Arbeitsverträgen
  • Brücken Teilzeit
  • Diskriminierungsverbot bei Teilzeitarbeit
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Teilzeitarbeit
  • Aktuelle Rechtssprechung zu Teilzeitarbeit und Befristung


Jeweils neueste Auflage !

 

Dauer

2 Tage

Seminarzeiten

09:00 Uhr bis 16:00 Uhr