Seminar-Nr.: BEM1
Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil I
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) muss gem. § 167 Abs 2 SGB IX in jedem Betrieb eingeführt werden, um die Arbeitsplätze länger erkrankter Kollegen/innen zu sichern. Dazu benötigen Betriebsräte und Schwerbehindertenvertreter ein vielseitiges rechtliches Wissen, praktische Tipps sowie kommunikative Fähigkeiten. Für ein erfolgreiches BEM gilt es zudem, dieses Wissen kontinuierlich zu vertiefen und auf den jeweils neuesten Stand zu bringen, zumal kein BEM-Fall sich gleicht und es laufend neue Rechtsprechung zu den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes BEM gibt.
Diese Schulung ist für alle gedacht, die erstmals ein BEM im Betrieb einführen und sich grundlegend zu diesem Thema informieren wollen. Wir erklären Ihnen die rechtlichen Grundlagen über Zielsetzung bis hin zu den Beteiligungsrechten rund um das BEM, anhand von Praxis- Beispiele/ Übungen sowie Mustervorschläge. Sie erfahren, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung eines BEM-Verfahrens wirklich ankommt.
Inhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen BEM
Abgrenzung zur (stufenweisen) Wiedereingliederung
BEM als systematischer, ergebnisoffener Suchprozess
Personenkreis
Zielsetzung
Grundsatz der Freiwilligkeit
Beteiligung Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Rententräger, Integrationsamt
Praxisübungen
Betriebsvereinbarung BEM
Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung
Inhalt und Grenzen
Integrationsteams
Datenschutz & BEM-Verfahren
BEM Akte
Praxisbeispiele und Mustervorschläge
Schulungsdauer: 3 Tage
Seminarzeiten: 09:00 bis 16:00 Uhr