Seminar-Nr.: GS8

»Neues aus Gesetzgebung und Rechtsprechung«

Heftige politische Auseinandersetzungen um die Gestaltung von Gesetzen, wie zum Beispiel um das Kündigungsschutzgesetz, erklären sich vielfach daraus, dass das Arbeitsrecht für die Arbeitnehmer ein Schutzrecht und für die Arbeitgeber ein Kostenfaktor ist. Das Ergebnis sind ständige juristische Anpassungen. Insoweit sind für Betriebs- und Personalräte Gesetzesänderungen und Trends in der Rechtsprechung, insbesondere die des Bundesarbeitsgerichts, von großer Bedeutung.

Das Seminar ermöglicht eine intensive Bearbeitung der Themen und ist somit insbesondere für Betriebs- und Personalräte geeignet, die eine arbeitsrechtliche Aktualisierung ihres bisherigen Wissens benötigen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Neue Entscheidungen der Arbeitsgerichte allgem.
  • Neue Rechtsprechung des BAG
  • Wichtige Entscheidungen für die BR /PR Arbeit
  • Prüfung der arbeitsgerichtlichen Entscheidungen
  • Relevanz für die Interessenvertretung

 


 

Dauer

3 Tage

Seminarzeiten

Mittwoch        09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag    09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag           09:00 Uhr bis 14:00 Uhr